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JA zum SKfG

Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin, sehr geehrter Herr Gemeindepräsident,
sehr geehrte Frau Gemeinderätin, sehr geehrter Herr Gemeinderat,

am 25. März dieses Jahres haben Sie zweifellos ein Schreiben der Gegner des Gesetzes zur Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE | SKfG) erhalten, das den Eindruck erweckt, der Kanton wolle seine Finanzen auf Kosten der Gemeinden sanieren. Diese Lesart ist unvollständig und vor allem irreführend.

Zunächst einmal wurde die Gesamtbilanz nach der Vernehmlassung stark korrigiert. Die Nettoauswirkungen des Programms zur Sanierung der Staatsfinanzen (PAFE) für alle Freiburger Gemeinden werden auf rund 10 Millionen Franken über drei Jahre geschätzt, was weniger als 0,2 % ihrer Gesamtkosten entspricht. Die Massnahmen, über die wir abstimmen werden, also jene, die im LAFE | SKfG enthalten sind, belaufen sich ihrerseits auf 3 Millionen Franken über drei Jahre. Wir sind also weit entfernt von der angeprangerten «massiven Umverteilung».

Zweitens muss man ehrlich sein: Einige Massnahmen haben negative Auswirkungen, andere hingegen positive oder ausgleichende Auswirkungen für die Gemeinden. Dies gilt insbesondere für steuerliche Massnahmen oder auch für den Verzicht auf einen Ausgleich der Auswirkungen der kalten Progression, wodurch ein sehr hoher Steuerausfall für die Gemeinden vermieden wird.

Im Falle einer Ablehnung des LAFE | SKfG würde diese Anpassung nach geltendem Recht wieder obligatorisch werden, was für die Gemeinden einen geschätzten Rückgang von mehr als 20 Millionen Franken pro Jahr bedeuten würde. Dieser Punkt wird von den Gegnern sorgfältig verschwiegen. Eine weitere direkte Folge: Ohne das LAFE | SKfG würden die mit den Gemeinden geteilten Personalkosten des Staates, insbesondere im Bildungswesen, weiter steigen, da die Gewährung der Stufen nicht aufgeschoben würde. Auch hier wären die Auswirkungen für die Gemeindehaushalte unmittelbar spürbar.

Was den Verkehrsbereich betrifft, handelt es sich um eine Umschichtung von Mitteln, nicht um eine Streichung von Leistungen. Bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen ist es irreführend, eine einzelne Massnahme isoliert zu betrachten, ohne das Gesamtprogramm und die Gegenleistungen zu berücksichtigen. Was den Schulbau betrifft, weiss jeder, dass ein Kanton, der seine Finanzen ausufern lässt, noch grössere Schwierigkeiten haben wird, künftige Investitionen zu finanzieren.

Was schliesslich die Kindertagesstätten betrifft, so sind die Fakten eindeutig: Die Globalpauschale bleibt bestehen, und es gibt keinerlei Änderungen, weder für die Eltern noch für die Gemeinden. Und nach der Rücknahme des Budgets wurde der Status quo garantiert, und die Beträge blieben unverändert.

Die Ablehnung des LAFE | SKfG schützt die Gemeinden nicht. Sie setzt sie vielmehr größerer Unsicherheit und geringerer Planungssicherheit aus. Die Notwendigkeit einer Sanierung der Staatsfinanzen heute in Frage zu stellen, bedeutet, das Problem aufzuschieben und zweifellos zu verschärfen.

 

www.gesunde-finanzen.ch

Download PDF "JA zum Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen am 26. April 2026" (FR)

JA zum Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen am 26. April 2026. Luana Menoud-Baldi

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